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Anne Missal-Pagel
Fotodesign // Bildmelodie
Undinestraße 3
12203 Berlin

 
Telefon: 0177-8377787
Telefax: 030-6794 9302
E-Mail: mail@bildmelodie.de

 
Verantwortlich für den Inhalt
(gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Anne Missal-Pagel, Undinestraße 3,

12203 Berlin

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Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):Anne Missal Warnemünder Str. 7 14199 Berlin


 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines
  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle der Fotografin (in folgenden auch "Fotograf" oder auch "Auftragnehmer" genannt) erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht unverzüglich wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf CD, Fach­abzüge usw.)​

II. Urheberrecht
  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch, zur privaten, nicht kommerzielle Nutzung des Auftraggebers bestimmt.

  3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung und eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.

  6. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch)  ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

  7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

III. Vergütung & Eigentumsvorbehalt 

  1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten) sind vom Auftraggeber zu tragen.

  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen in Höhen von 50 % ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

  3. Mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages ist eine Anzahlung fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

  4. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlich) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden.

  5. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 50% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.

  6. Verbal oder online vereinbarte Termine sind erst dann fixiert und verbindlich gebucht, wenn eine Anzahlung geleistet wurde.

IV. Haftung 

  1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Speicherkarten, Festplatten und/oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Der Fotograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach einem Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten, soweit keine andere Absprache getroffen wurde.

  3. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar 

  1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  2. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.

  3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

  4. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stundensatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

  5. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

  6. Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Auftragnehmer für das stornierte Shooting mindestens ein gleichwertiges Shooting  vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Auftragnehmers wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden, der ihm vom Auftraggeber auszugleichen ist. Ausnahme ist, wenn einvernehmlich ein neuer Termin für ein gleichwertiges Shooting vereinbart wird.

  7. Rücktritte bzw. Stornierungen von verbindlichen Reservierungen bedürfen der Textform und müssen vom Auftragnehmer bestätigt werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich. Im Fall von Stornierungen bestätigter Aufträge gelten die nachstehenden Stornierungsgebühren als vereinbart:

     

      50%: Gilt ab dem Tag des Auftrages bis vier Monate vor dem Tag der Veranstaltung.

      75%: Gilt ab dem vierten Monat bis zu vier Wochen (30 Kalendertage) vor dem Tag der Veranstaltung                       100% des Autrags: Gilt ab der vierten Woche vor der Veranstaltung bis zum Tag der Veranstaltung.

VII. Bildbearbeitung

  1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in S/W oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, inbesondere bezieht sich diese Regelung auf social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.

  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 2-3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. 

  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.

IX. Schlußbestimmungen 

1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist Berlin, soweit es keine anderen gesetzlich bestimmten Gerichtsstand gibt.

Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Berlin.

X. Sal­va­torische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

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